Stage Music


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Schulreglement

Musikschule


1. Schuljahr
- Das Schuljahr ist in folgende Semester aufgeteilt: Februar bis und mit Juli / August bis und mit Januar
- Ausserhalb des Unterrichts finden verschiedene Veranstaltungen statt, bei denen die Schüler gebeten werden mitzuwirken.


2. Ferien
- Die Anzahl der Lektionen ist so berechnet, dass während den Schulferien der Unterricht ausfällt.
- Anfang Jahr wird ein neuer Ferien- und Veranstaltungsplan verteilt, der die Schulferien sowie die Feiertage regelt.
Dieser Plan ist integrierter Bestandteil des Schulreglements. Die Schüler sind verpflichtet, sich danach zu richten.


3. Eintritt
- Die Aufnahme für den Unterricht kann jederzeit erfolgen.
- Bei Eintritt während eines Schulsemesters, werden die verbleibenden Lektionen bis Anfang des nächsten Semesters in Rechnung gestellt.


4. Absenzen
- Durch Verschulden des Schülers versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt oder rückvergütet. (Ausnahme bei Unfall oder anhaltender Krankheit, werden die Lektionen ab der 3. Ausfallwoche
nachgeholt oder dem nächsten Semester gutgeschrieben.
- Durch Lehrkräfte verursachte Ausfälle werden nach Möglichkeit nachgeholt oder sonst dem nächsten Semester gutgeschrieben.
- Gutgeschrieben pro Lektion, werden 5% der jeweiligen Semesterrechnung.


5. Schulgeld
- Das Schulgeld eines Semesters ist per Rechnung, im Voraus fällig.
Für Frühlingssemester bis 31. Januar, für Herbstsemester bis 31. Juli zahlbar.
Auch 2 Raten Zahlungen sind möglich.
Frühlingssemester:
1. Rate zu zahlen bis 31. Januar /   2. Rate zu zahlen bis 30. April
Herbstsemester:
1. Rate zu zahlen bis 31. Juli / 2. Rate zu zahlen bis 31. Oktober
- Die Preise verstehen sich pro Semester.
- Die Noten sind inklusive, nur spezielle Noten exklusive.
- 5% Familienrabatt pro Schüler, auf die Semesterrechnung, ab zwei oder mehr Kindern pro Familie


6. Austritt
- Die Abmeldung ist schriftlich 2 Monate vor Ablauf eines Schulsemesters einzureichen.
Für Ende Frühlingssemester, bis 31. Mai, für Ende Herbstsemester, bis 30. November
Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für das folgende Semester bestehen.


7. Stundenplan
- Die zeitlichen Wünsche der Schüler werden soweit als möglich berücksichtigt.
Dabei ist aber manchmal aus stundenplantechnischen oder personellen Gründen ein Lehrkraftwechsel unumgänglich.
Umteilungen während des Jahres behält sich die Schule vor.


8. Unterricht
- Der Unterricht findet in den jeweiligen Lokalen der Musikschule statt.
- 1 Mal pro Woche Unterricht.
- Die Schüler besuchen den Unterricht mit ihren eigenen  Instrumenten.
Ausnahme: Klavier und Schlagzeug (wird gestellt)


9. Anmeldung
- Mit dem Ausfüllen der Anmeldung tritt das Reglement in Kraft.
Für Minderjährige ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters unerlässlich.


Dieses Reglement hat Gültigkeit ab. 1. Januar 2005 und ersetzt alle Früheren.


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